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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-283424

Förmliche Anerkennung des Vorrangs des EU-Rechts und der Zuständigkeit des obersten EU-Gerichts

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wozu hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission &quot;förmlich zugesichert, dass es den Vorrang des EU-Rechts und die Zuständigkeit des obersten EU-Gerichts anerkenne&quot;, und sich verpflichtet, &quot;alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um weitere Ultra-vires-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden&quot;, mit denen dieses überprüfen kann, ob EU-Maßnahmen mit den Kompetenzen vereinbar sind, die der nationale Gesetzgeber an die EU übertragen hat (www.zeit.de/politik/2021-12/ezburteil-anleihenkaeufe-eu-kommission-deutschland-verfahrenseinstellung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F), und wodurch sieht sich die Bundesregierung zu dieser nach meiner Auffassung pauschalen Aufgabe nationaler Souveränität berechtigt, obwohl selbst das Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Zusammenhang durch ein entsprechendes Urteil festgestellt hat, dass die EU die Kompetenzen überschritten hat, die ihr die Mitgliedstaaten vertraglich übertragen haben?