Form der Bereitstellung von notwendigen Informationen für eine Teiletypgenehmigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Bereitstellung der Gutachten per Download-Link oder QR-Code eine "geeignete Form" im Sinne des § 10 Absatz 2 des Referentenentwurfs der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 30. Juni 2023 ("Der Inhaber der Teiletypgenehmigung hat jedem Teil in geeigneter Form die Genehmigung und die für die sichere Montage und Bedienung sowie vorschriftsmäßige Verwendung notwendigen Informationen in deutscher Sprache mitzugeben. Auf Anforderung der Genehmigungsbehörde hat der Inhaber der Genehmigung diese Dokumente in Papierform zur Verfügung zu stellen."; bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/verordnung-zur-neufassung-der-strassenverkehrs-zulassungs-ordnung-und-zur-aenderung-weiterer-vorschriften.html?nn=508840)?