Forderungen von Jugendämtern zur Anzahl von Bewerbungen im Zusammenhang mit der Erwerbsobliegenheit unterhaltspflichtiger Elternteile
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele weitere Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich Forderungen zur Anzahl von Bewerbungen durch Jugendämter im Zusammenhang mit der Erwerbsobliegenheit von unterhaltspflichtigen Elternteilen von denen der Jobcenter unterscheiden, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich (vgl. www.moz.de/lokales/seelow/jugendamt-hilft-nurnach-30-bewerbungen-47965736.html)?