Förderungen und Steuererleichterungen für Wohneigentum bei ausbleibender Selbstnutzung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche bundesrechtlichen Förderungen und steuerlichen Erleichterungen für Wohneigentum hat ein Immobilieneigentümer keinen Anspruch, wenn er das Haus, bedingt durch Nießbrauch, nicht selbst bewohnt, und wie ist ein Anspruchsausschluss vor dem Hintergrund der geplanten Novelle des Gebäude-Energiegesetzes und der Zielrichtung, dass jede neu eingebaute Heizung ab Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müsse, zu sehen?