Forderungen des eritreischen Staates für die Erbringung konsularischer Leistungen für in Deutschland lebende Eritreer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Sachverhalt vor, dass der eritreische Staat von in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden eritreischen Bürgern und Bürgerinnen für die Erbringung konsularischer Leistungen (bspw. Beantragung von Pässen) eine Reueerklärung sowie die Erbringung einer sogenannten Diasporasteuer (2-Prozent-Steuer) einfordern, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese Form der Zwangsbesteuerung nach einem Hinweisblatt des Bundesinnenministeriums für grundsätzlich "zumutbar" (www.nds-fluerat.org/27479/pressemitteilungen/fragwuerdige-kollaboration-der-bundesregierung-mit-der-eritreischen-diktatur/)?