Forderungen aus Beitreibungsersuchen gem. Artikel 78 der EU-Verordnung 987/2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind die (Gesamt-)Forderungssummen von den der Bundesregierung bekannten Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 der Jahre 2015 bis 2018, und welcher Betrag dieser Forderungen konnte erfolgreich beigetrieben werden (bitte nach Kalenderjahren getrennt angeben)?<br /> <br /> Wie hoch ist für die Jahre 2015 bis 2018 die Zahl der Bundesregierung bekannten Forderungsfälle, die nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 beizutreiben wären, aber unterhalb der nach Artikel 75 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 festgelegten Mindestschwelle von 350 Euro liegen, und wie hoch ist auf das Kalenderjahr betrachtet die Gesamtforderungssumme dieser Fälle (bitte nach Kalenderjahren getrennt angeben)?<br /> <br /> Wie lautet das Ergebnis der Gesamtforderungssummen der Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 aus den Jahren 2015 bis 2018 getrennt nach den Top 5 Nationalitäten (bitte für Kalenderjahre und Nationalitäten getrennt angeben), und auf welche Leistungsarten beziehen sich die der Bundesregierung bekannten Beitreibungsersuchen?<br /> <br /> Weshalb sind für Beitreibungsersuchen in den Bereichen der Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen keine Zahlen bekannt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing auf Bundestagsdrucksache 19/17308)?