Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften über das Baukindergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Förderprogramms "Baukindergeld" Anteile von Wohnungsbaugenossenschaften gefördert (seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages der Öffnung des Programms für Genossenschaftsanteile am 13. Februar 2019, Bundestagsdrucksache 19/7762), und wenn noch keine Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften gefördert werden, warum kommt es zu Verzögerungen?