Förderung von Radschnellwegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen wird sich die Bundesregierung künftig "noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen" (vgl. Bundesverkehrswegeplan 2030 S. 52), und wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich einerseits laut Bundesverkehrswegeplan noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen möchte, aber andererseits kein einziges Radschnellwegprojekt (wie z. B. der Radschnellweg 1 von Duisburg nach Hamm, der vom Land NordrheinWestfalen für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde) in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat?