Förderung von Projekten im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes (KJP-Richtlinie)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP-Richtlinie) auch das gemeinsame Projekt der ver.di Jugend (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und dem Antifaschistischen Presse-Archiv und Bildungszentrum Berlin e. V. „Aktiv gegen extrem rechte Zeitungen“ fördert bzw. gefördert hat, und wenn ja, auf welche Weise (bitte aufschlüsseln nach Art, Umfang und Höhe der Förderung, Förderziel, Bewilligungsgrundlage des Förderprogramms und Begründung der Vereinbarkeit mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes)?