Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grünland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Antragsteller, die nach alter Förderrichtlinie eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Grünland im benachteiligten Gebiet mit weniger als 1.000 Kilowattpeak (kWp) geplant haben und nach dem 1. Januar 2023 errichten wollen, auch weiterhin finanziell zu unterstützen, wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grünland im benachteiligten Gebiet mit einer kleineren Anlagenleistung als 1.000 kWp, bei denen die räumliche Kapazität für eine größere Anlagenleistung nicht vorhanden ist, alternativ finanziell zu unterstützen?