Förderung von Mehrgenerationenhäusern nach dem Aktionsprogramm I
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass Mehrgenerationenhäuser, deren Förderung nach dem Aktionsprogramm I noch nicht bis zum 31. Dezember 2011 ausläuft, einen Antrag auf Weiterförderung (nach dem Aktionsprogramm I) stellen müssen, und wenn ja, bis wann ist eine Förderung nach dem Aktionsprogramm I maximal vorgesehen?<br /> <br /> Auf welcher Grundlage geschieht dies, und welche Fristen sind einzuhalten?