Förderung von Mehrgenerationenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2022 einen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Mio. Euro reduzierten Finanzierungsansatz vorsieht, da der Etatrahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anders als im Jahr 2021 nicht entsprechend genutzt werden soll, und ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz der ggf. stattfindenden Reduzierung der Mittel eine verlässliche finanzielle Perspektive noch sichergestellt?