Förderung von erwerbsfähigen Personen durch ein Einstiegsgeld gemäß § 16b SBG II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den prozentualen Umfang, die Gesamthöhe bzw. die Anzahl der Förderung von erwerbsfähigen Personen durch ein Einstiegsgeld nach § 16b SBG II, wodurch diese Personen dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden, auch im Vergleich mit allen anderen Eingliederungsmaßnahmen, mithilfe derer Personen den Leistungsbezug von Hartz IV verlassen?