Förderung von Auszubildenden im Bereich der Sozialpädagogik durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung mit der Bezeichnung "Fachschule Sozialpädagogik, 3 Jahre integrative Form" bzw. "3-jährige integrierte Vollzeitausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher" durch das derzeit geltende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können?