Förderung Studierender mit Zweitwohnsitz im Rahmen eines dualen Studiums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderfähige Studierende in dualen Studiengängen an staatlich anerkannten Hochschulen bei weiter Entfernung zwischen Hochschule und Ausbildungsbetrieb hohe Kosten für eine Zweitwohnung aufbringen müssen, bzgl. des anrechnungsfreien Einkommens aber denselben Obergrenzen unterliegen wie jene Studierende mit nur einem Lebensmittelpunkt?