Forderung nach einer "Überwachungsgesamtrechnung" zur Evaluierung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer (auch zu veröffentlichenden) "Überwachungsgesamtrechnung" (breit interpretiert) zur Evaluierung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten, wie sie unter anderem (sinngemäß) das Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (https://digitalcourage.de/ue berwachungsgesamtrechnung/sammlung) und sogar wörtlich und wiederholt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/09_Neuer-Termin-Übergabe-Tätigkeitsbericht.html) äußerten, und ist konkret geplant, eine solche Überwachungsgesamtrechnung künftig durchzuführen und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen (bitte begründen)?