Forderung nach einem Warnhinweissystem bei Urheberrechtsverletzungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einem Warnhinweissystem bei Urheberrechtsverletzungen vor dem Hintergrund, dass die Sachverständigen in der Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bestätigt haben, dass für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen und für die „Stoppschilder“ wegen Kinderpornographie die gleiche Technik zum Einsatz kommt und ein Filtern jeglicher Kommunikation voraussetzt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus mit Blick auf die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme?