Forderung nach einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für "Clan-Mitglieder"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung der Unions-Innenminister, den sogenannten „Clan-Mitgliedern“ die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen beziehungsweise den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft negativ zu bescheiden (www.morgenpost.de/berlin/article226164783/Bundesregierung-soll-Pass-Entzug-fuer-Clan-Kriminelle-pruefen.html), und bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, etwa ein Verstoß gegen Artikel 16 des Grundgesetzes und dem Bestimmtheitsgebot?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in dieser Forderung die Entstehung der Rechtsfigur „Staatsangehörige auf Bewährung“ beziehungsweise „Staatsbürger zweiter Klasse“ (https://verfassungsblog.de/staatsangehoerigkeit-in-geiselhaft/), und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Forderung die Migrantinnen und Migranten in „Sippenhaft“ nimmt?