Forderung nach bundesweit verbindlichen Finanzierungsregelungen für Frauenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms und Prof. Dr. Joachim Wieland am 4. Juni 2012 vorgelegten Rechtsgutachtens „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“, dass der Bundesgesetzgeber für Regelungen zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt zuständig ist, weil ihm die Gesetzgebungskompetenz für öffentliche Fürsorge zukommt und weil die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bundesgesetzliche Regelungen erfordert, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die für die Wohlfahrtsverbände daraus resultierende Forderung nach bundesweit verbindlichen Finanzierungsregelungen für Frauenhäuser, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die von dem Gutachten vorgeschlagenen Finanzierungskonzepte nach dem Vorbild der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ bzw. die Erlassung eines Geldleistungsgesetzes (bitte einzeln begründen), bzw. welche anderen Finanzierungskonzepte hält die Bundesregierung für erforderlich?