Förderung innovativer Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann wird, bezugnehmend auf Nr. 45 des Konjunktur- und Zukunftspaketes zur Förderung von innovativen Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien in 5G und 6G im Konjunkturprogramm der Bundesregierung (Eckpunkte des Konjunkturpakets, 3. Juni 2020, www.bundesfina nzministerium.de, "45. Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. [...] Deshalb werden wir innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt fördern. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}"), mit welchen Mechanismen der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21672) genannte "Maßnahmenmix" abgestimmt (bitte aufschlüsseln nach Zeitplan und Kriterien, wie die zu fördernden Unternehmen ausgesucht und unterstützt werden, Kriterien und Mechanismen zur Sicherstellung ausreichender Möglichkeit zur Erprobung der Software in "echten" Mobilfunknetzen)?