Forderung eines Tatbestands zur Ausreiseuntersagung im Schengener Informationssystem und einer Kennzeichnungsmöglichkeit als "Foreign Fighter"
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie soll der vom Bundesminister des Innern laut des Nachberichts zum JI-Rat am 9. und 10. Oktober 2014 und dem Bericht zur Kontrolle der Schengen-Außengrenzen vom 29. Oktober 2014 geforderte Tatbestand zur Ausreiseuntersagung im Schengener Informationssystem und eine Kennzeichnungsmöglichkeit als "Foreign Fighter" genau aussehen, und welche Kriterien sollen zur Einstufung als "Foreign Fighter" führen?</p>