Förderung eines Radwegs am Teltowkanal in den Gemeinden Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow aus Bundesmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern steht die Bundesregierung zu der in der letzten Legislaturperiode in Aussicht gestellten Zusage, einen Radweg entlang von Bundeswasserstraßen am Teltowkanal in den Gemeinden Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow aus Bundesmitteln zu fördern, und gilt die in diesem Zusammenhang am 23. September 2009 getroffene schriftliche Zusage an die Gemeinden, die Planungskosten für diese dem Grund nach förderfähige Maßnahme in Höhe von maximal 100 000 Euro zu tragen?