Forderung einer Sichtverbindung nach Außen in der Arbeitsstättenverordnung von vor 2004
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die in oben genanntem Entwurf vorgesehene Sichtverbindung nach außen bereits vor dem Jahr 2004 in der Arbeitsstättenverordnung gefordert wurde und diese Anforderung bis heute als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis nach wie vor gilt, und wenn ja, worin bestehen dann die neuen Belastungen für die Arbeitgeber?