Förderung des Projektes "Offener Zugang zum Grundgesetz"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Förderung des Projektes "Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG)" mit 291.800,80 Euro durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.jura.uni-hannover.de/de/forschung/forschungsbereiche/einzelansicht/projects/offener-zugang-zum-grundgesetz-ozug) die Grenzen zulässiger staatlicher Öffentlichkeits- und Informationsarbeit wahrt sowie auch wettbewerbsrechtlich zulässig ist?<br /> <br /> Wie wird im Rahmen des vom Bundesminis- terium für Bildung und Forschung mit 291.800,80 Euro geförderten Projekts "Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG)" (www.jura.uni-hannover.de/de/forschung/forschungsbereiche/einzelansicht/projects/offener-zugang-zum-grundgesetz-ozug) die Meinungsvielfalt der Grundgesetzkommentierung sichergestellt und dauerhaft unzulässige staatliche oder (partei)politische Einflussnahme auf deren Inhalt ausgeschlossen?