Förderung des Neubaus des trimodalen Containerterminals Alter Hafen Riesa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche förderrechtlichen Konsequenzen gelten im Zusammenhang mit der geplanten Bundesförderung des Neubaus des trimodalen Containerterminals Alter Hafen Riesa, für den Fall, dass Ende 2021 noch kein Baurecht besteht bzw. dass der Bau der Anlage noch nicht abgeschlossen ist, und welche weiteren Fördervoraussetzungen bestehen für die geplante Anlage, insbesondere hinsichtlich des notwendigen Gütertransportanteils per Wasserstraße?