Förderung des Gebrauchs der Regional- und Minderheitensprachen im Bereich der öffentlich zugänglichen Bahninfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzt sich der Bund als alleiniger Eigentümer der Deutschen Bahn AG (DB AG) dafür ein, dass auch im Bereich der öffentlich zugänglichen Bahninfrastruktur sowie in Fahrzeugen zum Personentransport der DB AG (z. B. Stationstafeln, Ansagen im Bahnhof und auf dem Bahnsteig, Hinweisschildern, Fahrgastinformationsbildschirmen) die aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen folgenden vertraglichen Verpflichtungen des Bundes zum Schutz und zur Förderung des Gebrauchs der Regional- und Minderheitensprachen in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten umgesetzt werden, und gab es seit Inkrafttreten der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 1999 Gespräche zwischen Bund und der DB AG über deren Umsetzung?