Förderung des Breitbandausbaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung auch in Zukunft den im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ausbau des Breitbandnetzes – insbesondere im ländlichen Raum – weiter garantieren, wenn beispielsweise das "Förderprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" Förderbescheide erteilt, die unter generellem Finanzierungsvorbehalt stehen, und darüber hinaus Anträge für das so genannte "Graue-Flecken-Förderprogramm" unter anderem nach mir vorliegenden Informationen durch Wartungsarbeiten am Bewerbungsportal gar nicht bis zur eigentlichen Bewerbungsfrist möglich waren, und ist zudem vorgesehen, Antragsteller, die sich – aufgrund von nicht selbst verschuldeten Verzögerungen, die sich beispielsweise durch die Corona-Pandemie ergeben haben – nicht fristgemäß bewerben konnten, ebenso wie aus anderen Gründen bislang nicht geförderte Antragsteller, trotzdem für eine spätere Förderung zu berücksichtigen?