Förderung der Teilhabe am Tourismus für auf Hartz IV angewiesene Familien mit Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung ihre in ihren Tourismuspolitischen Leitlinien beschlossene Zielstellung "Ziel der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können. Deshalb werden Ferienunterkünfte zu erschwinglichen Preisen gefördert" für auf Hartz IV angewiesene Familien mit Kindern realisieren, wenn für ein schulpflichtiges Kind für "Beherber- Von der Drucklegung der Anlage wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7473 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. gungs- und Gaststättenleistungen" im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG – im Jahr 47,28 bzw. 64,20 Euro vorgesehen sind?