Förderung der Kernenergie im Ausland durch Hermesbürgschaften der Bundesregierung
Grund für die Aussetzung des Atomausschlusskriteriums für Hermesbürgschaften ab 2009, eingereichte, angenommene bzw. abgelehnte oder zurückgezogene Anträge und einzulösende Bürgschaften, u. a. für Exporte nach Brasilien, China und Südafrika, diesbezügliche Gültigkeit des dreimonatigen Atom-Moratoriums, Gewährleistung von Sicherheitsanforderungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)