Forderung der IAEA nach Erweiterung der Evakuierungszone um die Reaktoren Fukushima I
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Größe der Evakuierungszone um die Reaktoren Fukushima I (Zonenradius grundsätzlich 20 km) sowie die Forderungen nach einer Erweiterung der Evakuierungszone angesichts der hohen Strahlenexposition und der unkontrollierten Situation an den Reaktoren, die unter anderem von der IAEO erhoben werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der IAEO?