Förderung der Elektromobilität im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 bis 2020" für städtische Tochtergesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Sachgründen erfolgt eine Förderung von Elektromobilität im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 – 2020" durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-frastruktur auch für 100-prozentige städtische Tochtergesellschaften lediglich in Höhe von 40 bis 60 Prozent, während Projekte in der direkten Zuständigkeit einer Stadt in der Regel mit 75 Prozent gefördert werden (www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie), und in welcher Höhe wurden im Projektzeitraum bisher Mittel bewilligt (bitte differenziert nach Zuwendungsanteilen und Jahren aufschlüsseln)?