Forderung der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers nach einer Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine mögliche Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 124 auf Bundestagsdrucksache 20/9662 und der von Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers vorgebrachten Forderung nach der Abschaffung des Weisungsrechts durch die Justizminister von Bund und Ländern (www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/justiz-staatsanwaltschaft-justizminister-weisungsrecht-margarete-koppers.html), und wie begründet sie ihre Einschätzung?