Förderung bestimmter Projekte bei der "modellhaften Erprobung innovativer Integrationsansätze für ausgewählte Zielgruppen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Projekte will die Bundesregierung bei der "modellhaften Erprobung innovativer Integrationsansätze für ausgewählte Zielgruppen" (vgl. Einzelplan 11 Kapitel 1101 Titel 684 02-253 (neu) im Bundeshaushalt 2016) fördern, für die während der Haushaltsberatungen 7 Mio. Euro von den ursprünglich angesetzten Mitteln für Leistungen zur Eingliederung (vgl. Einzelplan 11 Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11-253 im Bundeshaushalt 2016) zulasten des arbeitsmarktpolitischen Etats der Jobcenter umgeschichtet wurden (bitte jeweils Projekt und Zielgruppe darstellen), und aus welchen jeweiligen Gründen können diese Projekte nicht mit dem Instrumentarium des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) wie zum Beispiel der Freien Förderung nach § 16f SGB II modellhaft erprobt werden?