Förderung bestimmter Bahnstrecken durch Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die 90-prozentige Förderung aus Gemeindeverkehrsfinanzierungsmitteln gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auch für Bahnstrecken gewährt, die nur noch im Güterverkehr bedient werden oder keinen planmäßigen Zugverkehr aufweisen und somit für den Eisenbahnverkehr grundsätzlich befahrbar sind, wenngleich sie nicht für die Anforderungen des Schienenpersonennahverkehrs ausreichen?