Förderung ambulanten Wohnens aus dem Ausgleichsfonds des BMAS im Rahmen der "Initiative Inklusion"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung, dass die bisherige Verwendung von Ausgleichsabgabemitteln für die Förderung des Wohnheimbaus trotz des vorhandenen fachlichen Bezugs zu den Werkstätten für behinderte Menschen eine nicht mehr vertretbare Politik darstellt, und wird im Rahmen der geplanten „Initiative Inklusion“ der Bundesregierung auch ein Teil der Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Förderung ambulanten Wohnens eingesetzt?