Förderrichtlinien des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"; Vorgaben für Zuwendungsempfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Art hat die Bundesregierung ihre Förderrichtlinien im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ hinsichtlich der Anforderungen an die Zuwendungsempfänger, die Abstimmung ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit den Landeskoordinierungsstellen betreffend, im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen verändert?<br /> <br /> Gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ den jeweiligen Landeskoordinierungsstellen vor, dass diese die Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid dazu verpflichten, ihre Pressemitteilungen den jeweiligen Landeskoordinierungsstellen zur Abstimmung vorzulegen?