Fördermöglichkeiten der Pflegeversicherung für digitale Innovationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Umfang haben die Fördermöglichkeiten der Pflegeversicherung (SGB XI) für digitale Innovationen, und gibt es dabei – analog zum Innovationsfonds der Krankenversicherung (§§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) – den Anspruch, bewährte Projekte in eine breite und qualitätsgesicherte Anwendung in der pflegerischen Regelversorgung zu überführen?