Fördermittel für Kurorte und Heilbäder im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes Fördermittel für Kurorte und Heilbäder als nach meiner Ansicht wichtiger Teil der Gesundheitswirtschaft vorgesehen, um der Umwandlung von ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen von Ermessens- in Pflichtleistungen in anerkannten Kurorten gerecht zu werden, und wenn dies nicht der Fall ist, sind andere Bundesförderprogramme für die angemessene Erfüllung der Vorsorgeleistungen von Kurorten und Heilbädern vorgesehen?