Fördermittel aus dem IPCEI Wasserstoff für ArcelorMittal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Anteil der 8 Mrd. Euro Fördermittel im Wasserstoff-IPCEI (IPCEI: Important Projects of Common European Interest), das vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur angekündigt wurde (https://germany.arcelormittal.com/icc/arcelor/broker.jsp?uMen=b4460b16-d5ab-c671-587e-7e978c4e5e0b&uCon=8065089f-ce1f-a971-860c-5e74064a585a&uTem=aaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042), kann ArcelorMittal Germany Holding GmbH maximal für den Standort Eisenhüttenstadt erhalten, und welche Höhe wurde durch ArcelorMittal Germany Holding GmbH in der Projektskizze für den Standort Eisenhüttenstadt angegeben, um den dortigen Umbau auf eine Anlage zur Direktreduktion von Eisenerz und Elektrolichtbogenöfen zu finanzieren? <br /> <br /> An welche konkreten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Kriterien ist oder wird die Vergabe der Fördermittel aus dem WasserstoffIPCEI an ArcelorMittal Germany Holding GmbH gebunden, z. B. CO2 -Reduzierung, Erhalt von Arbeitsplätzen, Tarifgebundenheit, Auffanggesellschaften, Umschulungsangebote, vorzeitige Betriebsrente, Ausgleichsarbeitsplätze?