Förderlücken in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Regelungen, die im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten getroffen wurden, konterkariert werden, weil sich nach derzeitiger Rechtslage vor allem für Gestattete, aber auch zum Teil für Geduldete, eine Förderlücke auftut, da sie bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verlieren und die Ausbildungsförderung Vorrang hat, sie aber diese Leistungen nicht erhalten können, da andere Ausschlussklauseln greifen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Entschließung des Bundesrates umzusetzen (siehe Bundesratsbeschluss vom 8. Juni 2018, Bundesratsdrucksache 123/18 (B)), in der länder- und lagerübergreifend die Bundesregierung aufgefordert wird, eine gesetzliche Regelung für diese Förderlücken auf den Weg zu bringen?