Förderkriterien für existenzgefährdete Brauereigaststätten vor dem Hintergrund der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die Förderkriterien für existenzgefährdete Brauereigaststätten in dem Sinne zu überarbeiten, dass sie folgende Definition ergänzt: "Als Gastronomiebetriebe gelten auch alle Betriebe, die selbst einen Gastronomiebetrieb unterhalten und dort auch die von ihnen produzierten Lebensmittel zum Verzehr anbieten hinsichtlich der auf diesen Gastronomiebetrieb entfallenden Umsätze.", wodurch Brauereigaststätten mit anderen Gaststätten in den Novemberund Dezemberhilfen gleichbehandelt werden, und wenn ja, wann?