Förderfähigkeit für kommunale Ausbauvorhaben im Rahmen des "Graue-Flecken-Programms" zur Förderung des Breitbandausbaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die mir zugetragene von Seiten der Projektträger praktizierte Auslegung der "Home passed"-Regelung im Rahmen des "Graue-Flecken-Programms zur Förderung des Breitbandausbaus" bekannt, wonach die Förderfähigkeit für kommunale Ausbauvorhaben verloren geht, wenn bereits ein Teilnehmeranschluss vorhanden ist, und plant die Bundesregierung eine Klarstellung des Passus zugunsten der Kommunen?