Förderfähigkeit der Planungsleistungen im Rahmen der Breitbandförderung des "Graue-Flecken-Programms"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen und Anpassungen des Förderprogramms plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Förderfähigkeit der Planungsleistungen für die sogenannten dunkelgrauen Flecken im Rahmen der Breitbandförderung des "Graue-Flecken-Programms" vom Projektträger mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass diese erst ab dem Jahr 2023 förderfähig seien und insofern keine Planungskosten abgerechnet werden können, obwohl dies den Ausbau in den Kommunen regelmäßig verlangsamt und verteuert und eine Gesamtplanung erforderlich wäre, bzw. sollten die Ausführungsbestimmungen der Bundesländer hierbei entscheidend sein, und was macht die Bundesregierung, um entsprechend eine Änderung durch die Bundesländer zu erreichen?