Förderbescheide des Projektträgers Jülich zur Förderung von Elektrofahrzeugen und einer Ladeinfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen ergeben sich für jene Antragsteller bezüglich der finanziellen Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur, die gemäß der "Förderrichtlinie Elektromobilität" im Jahr 2023 einen Zuwendungsbescheid vom Projektträger Jülich (PTJ) erhalten haben, vor allem vor dem Hintergrund, dass das PTJ die Bestellung der Fahrzeuge und der Ladesäulen noch im Kalenderjahr 2023 gefordert hatte, um einen Anspruch auf die Förderung nicht zu verwirken, und wird die Förderung auch im Jahr 2024 fortgesetzt (www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest)?