Förderbedingungen zum Glasfaserausbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung die nach Presseberichten bestehenden Unzulänglichkeiten bei den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Glasfaserausbau in deren Folge durch die "Aufgreifschwelle" von 30 Mbit/s Straßenzüge zwar vollflächig aufgerissen, am Ende aber nur die Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen werden, deren Versorgung unter 30 Mbit/s liegt (vgl. Kölnische Rundschau vom 14. Dezember 2019 "Landrat und Bürgermeister unterzeichnen Petition gegen die Ungleichheit beim Breitbandausbau") auszuräumen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der am 24. Oktober 2019 durch das BMVI erfolgten Weisung an den für den Glasfaserausbau verantwortlichen BMVI-Projektträger der atene KOM GmbH, nach der es Unternehmen erlaubt ist, geförderte Bauarbeiten und bestehende Leerrohrkapazitäten zum eigenwirtschaftlichen Ausbau in nicht geförderten Gebieten zu nutzen und der Antwort der Telekom Deutschland GmbH hierzu, dass die Vorgaben des Förderprogramms die Nutzung der Leerrohrkapazitäten in der Realität zu kompliziert machen, aus dem gemeinsamen Arbeitstreffen zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der atene KOM GmbH im Dezember 2019, um die aktuelle Förderpolitik zukünftig praktikabler zu gestalten und den Glasfaserausbau zu beschleunigen?