Förderanfrage des Landkreises Böblingen für den Neubau eines Frauen- und Kinderschutzhauses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann wird die Entscheidung über die Förderanfrage des Landkreises Böblingen (Baden-Württemberg) nach dem Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" für den Neubau eines Frauen- und Kinderschutzhauses an den Antragsteller mitgeteilt werden, und wie wird die Bundesregierung auch über dieses Bundesinvestitionsprogramm hinaus in den kommenden Jahren den Bau und Betrieb von Frauen- und Kinderschutzhäusern fördern?