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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-260514

Folter im Gefängnis in Asmara

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Auswärtige Amt eine mir vorliegende Information einer Rechtsanwältin bzw. eine entsprechende schriftliche Erklärung ihres Mandanten Y. B., wonach dieser nach seiner Haftentlassung in Eritrea mit dem deutschen Botschafter in Asmara gesprochen und ihm erklärt habe, dass nach seinen Beobachtungen im Gefängnis in Asmara bzw. im Außenlager Adi Abeito Folter die Regel sei und nicht nur vereinzelt eingesetzt werde und er deshalb im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts zu Eritrea, in dem von vereinzelter Folter die Rede sei, falsch wiedergegeben worden sei (bitte ausführen), und auf welche Quellen genau stützt das Auswärtige Amt gegebenenfalls seine von den Aussagen des Betroffenen Y. B. abweichenden Einschätzungen zum Umfang bzw. der Häufigkeit von Folter in dem genannten Gefängnis bzw. in Hafteinrichtungen in Eritrea im Allgemeinen (bitte ausführen und möglichst konkret benennen)?