Folgen für Versicherte bei Abgabe eines falschen Lichtbildes zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche negativen Folgen (wie beispielsweise Verweigerung der Durchführung der gesundheitlichen Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip oder finanzielle Sanktionen durch die Krankenkasse) kann es für gesetzlich Krankenversicherte haben, wenn sie (wie zum Beispiel vom Hamburger Abendblatt am 18. Juli 2012 gemeldet) der Krankenkasse für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte ein Foto zur Verfügung stellen, das gar nicht sie, sondern eine andere Person, einen Prominenten, eine Comic-Figur oder ein Tier abbildet beziehungsweise auf dem sie durch einen Schleier, eine Sonnenbrille oder andere Utensilien nicht zu erkennen sind?