Folgen für die Bauleitplanung bei Einführung eines Verweises auf das Bundesnaturschutzgesetz in der Bodenschutzklausel im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Folgen für die Praxis der Bauleitplanung würden sich durch den im Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) geplanten Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz in der Bodenschutzklausel ergeben, und welche Ziele sollen hiermit erreicht werden?