Folgen eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin zu einer Einreisegenehmigung im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V), die besagt, dass einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden müssen, im Hinblick auf humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, und wird die Bearbeitung der Fälle von Afghaninnen und Afghanen mit bereits erteilter Aufnahmezusage, die jedoch noch kein Sicherheitsinterview durchlaufen haben, nun zeitnah fortgeführt?